Eltern
Kleiner Elternratgeber zum Kinobesuch

Wer mit seinen Kindern – vielleicht sogar zum ersten Mal – ein Kino besucht, stößt unweigerlich auf einige rechtliche Fragen:

Welche Filme eignen sich für welche Altersstufen? Darf mein Kind mit mir gemeinsam einen Film besuchen, obwohl es noch nicht alt genug ist? Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends das Kino besuchen?

Die wichtigsten Regelungen möchten wir euch hier kurz vorstellen:

Was ist das überhaupt – die FSK?
Im Folgenden möchten wir euch kurz erklären, was es mit der FSK auf sich hat und wie sich die FSK-Einstufung eines Films auf euren Familien-Kinobesuch auswirkt.

In Deutschland unterliegen alle Filme (also auch Werbefilme) – ebenso wie DVDs oder Blu-Rays –, die zur öffentlichen Vorführung oder Verbreitung vorgesehen sind, der „Freiwilligen Kontrolle der Filmwirtschaft“, kurz FSK.

Bevor ein Film zur Vorführung freigegeben wird, überprüft ein Gremium aus Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen - wie Kirchenverbänden, Sportverbänden, Lehr- und Kindergartenverbänden - jeden einzelnen Film und teilt ihm eine von fünf Altersfreigaben zu.

Die Freigabe wird auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und der Grundsätze der FSK ausgesprochen, die besagen, dass Filme, die „geeignet sind, das körperliche, geistige und seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe zu beeinträchtigen“, nicht für diese Altersgruppe freigegeben werden dürfen. Sie basiert dabei lediglich auf der vermuteten Wirkung und ist ausdrücklich nicht als pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung zu verstehen. Hierbei wird grundsätzlich das Wohl der jüngsten Jahrgänge einer Altersgruppe zu beachtet. Ebenso werden nicht nur durchschnittliche, sondern auch gefährdete Kinder und Jugendliche zu berücksichtigt.

Folgende Altersfreigaben werden von der FSK vergeben:

FSK ab 0 freigegeben / Freigegeben ohne Altersbeschränkung

FSK ab 0 freigegeben / Freigegeben ohne Altersbeschränkung

Kleinkinder erleben filmische Darstellungen unmittelbar und spontan. Ihre Wahrnehmung ist vorwiegend episodisch ausgerichtet, kognitive und strukturierende Fähigkeiten sind noch kaum ausgebildet. Schon dunkle Szenarien, schnelle Schnittfolgen oder eine laute und bedrohliche Geräuschkulisse können Ängste mobilisieren oder zu Irritationen führen. Kinder bis zum Alter von sechs Jahren identifizieren sich vollständig mit der Spielhandlung und den Filmfiguren. Vor allem bei Bedrohungssituationen findet eine direkte Übertragung statt. Gewaltaktionen, aber auch Verfolgungen oder Beziehungskonflikte lösen Ängste aus, die nicht selbständig und alleine abgebaut werden können. Eine schnelle und positive Auflösung problematischer Situationen ist daher sehr wichtig.

FSK ab 6 freigegeben

FSK ab 6 freigegeben

Ab sechs Jahren entwickeln Kinder zunehmend die Fähigkeit zu kognitiver Verarbeitung von Sinneseindrücken. Allerdings sind bei den sechs bis elfjährigen beträchtliche Unterschiede in der Entwicklung zu berücksichtigen. Etwa mit dem neunten Lebensjahr beginnen Kinder, fiktionale und reale Geschichten unterscheiden zu können. Eine distanzierende Wahrnehmung wird damit möglich. Bei jüngeren Kindern steht hingegen noch immer die emotionale, episodische Impression im Vordergrund. Ein sechsjähriges Kind taucht noch ganz in die Filmhandlung ein, leidet und fürchtet mit den Identifikationsfiguren. Spannungs- und Bedrohungsmomente können zwar schon verkraftet werden, dürfen aber weder zu lang anhalten noch zu nachhaltig wirken. Eine positive Auflösung von Konfliktsituationen ist auch hier maßgebend.

FSK ab 12 freigegeben

FSK ab 12 freigegeben

Bei Kindern und Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die Fähigkeit zu distanzierter Wahrnehmung und rationaler Verarbeitung bereits ausgebildet. Erste Genre-Kenntnisse sind vorhanden. Eine höhere Erregungsintensität, wie sie in Thrillern oder Science-Fiction-Filmen üblich ist, wird verkraftet. Problematisch ist dagegen zum Beispiel die Bilderflut harter, gewaltbezogener Action-Filme, die zumeist noch nicht selbständig verarbeitet werden kann. 12- bis 15-jährige befinden sich in der Pubertät, einer Phase der Selbstfindung, die mit großer Unsicherheit und Verletzbarkeit verbunden ist. Insbesondere Filme, die zur Identifikation mit einem "Helden" einladen, dessen Rollenmuster durch antisoziales, destruktives oder gewalttätiges Verhalten geprägt ist, bieten ein Gefährdungspotenzial. Die Auseinandersetzung mit Filmen, die gesellschaftliche Themen seriös problematisieren, ist dieser Altersgruppe durchaus zumutbar und für ihre Meinungs- und Bewusstseinsbildung bedeutsam.

Die Parental Guidance-Regelung : FSK ab 12 – mit Eltern ab sechs Jahren erlaubt

Die Parental Guidance-Regelung : FSK ab 12 – mit Eltern ab sechs Jahren erlaubt

Haben Filme die Kennzeichnung "FSK ab 12 freigegeben" erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu.   Ab dem 01. Mai 2021 gilt diese Regel auch, wenn die Kinder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person sind (z.B. Verwandte, Patentante/Patenonkel, befreundete Eltern, Lehrer*innen, etc).

An dieser Stelle möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Jedes Kind ist ein unverwechselbares Original und nimmt einen Film entsprechend seiner Erfahrungen, Entwicklung und Erlebniswelt auf ganz eigene Weise wahr. Die zum 1. April 2003 eingeführte Parental Guidance-Regelung stellt eine vernünftige Erweiterung der Regelungen des Jugendschutzes dar, die das Elternrecht stärkt, aber auch eine nicht zu unterschätzende Verantwortung mit sich bringt. Entscheidet bei einem Kinobesuch nicht ausschließlich nach dem Interesse eurer Kinder, sondern auch im Interesse eurer Kinder, welchen Film ihr euch gemeinsam anschaut. Nur, weil die Parental Guidance-Regelung es z.B. einem 8-jährigen Kind erlaubt, mit seinen Eltern einen Film ab 12 zu schauen, kann dieser Film die Entwicklung des Kindes dennoch beeinträchtigen. Seht euch den Film im Zweifel vorab lieber ohne euer Kind an und entscheidet auf dieser Basis, ob der Film für euer Kind wirklich schon geeignet ist.

FSK ab 16 freigegeben

FSK ab 16 freigegeben

Bei 16- bis 18-jährigen kann von einer entwickelten Medienkompetenz ausgegangen werden. Problematisch bleibt die Vermittlung sozial schädigender Botschaften. Nicht freigegeben werden Filme, die Gewalt tendenziell verherrlichen, einem partnerschaftlichen Rollenverhältnis der Geschlechter entgegenstehen, einzelne Gruppen diskriminieren oder Sexualität auf ein reines Instrumentarium der Triebbefriedigung reduzieren. Auch die Werteorientierung in Bereichen wie Drogenkonsum, politischer Radikalismus oder Ausländerfeindlichkeit wird mit besonderer Sensibilität geprüft.

FSK ab 18 freigegeben / keine Jugendfreigabe

FSK ab 18 freigegeben / keine Jugendfreigabe

Das Kennzeichen "FSK ab 18" entspricht dem bisherigen Kennzeichen "Keine Jugendfreigabe". Dieses Kennzeichen wird vergeben, wenn keine einfache bzw. schwere Jugendgefährdung vorliegt. Nach § 14 Abs. 3 u. 4 des Jugendschutzgesetzes erfolgt für DVDs und Blu-ray Discs die Vergabe des Kennzeichnens "FSK ab 18", wenn keine einfache Jugendgefährdung vorliegt, für die öffentliche Filmvorführung, wenn der Film nicht schwer jugendgefährdend ist. Gekennzeichnete Filme, DVDs und Blu-ray Discs werden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nicht indiziert.

Keine Kennzeichnung

Keine Kennzeichnung

Bei einer Altersfreigabe für Kinofilme muss nach § 14 Abs. 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) auch bei einer Freigabe "ab 18 Jahren" auf eine "schwere Jugendgefährdung" hin geprüft werden. Hintergrund der gesetzlichen Bestimmungen ist, dass in Einzelfällen auch Jugendliche Zutritt zu den Vorstellungen erhalten könnten. Bei einer Freigabe von Filmen auf DVD, Blu-ray oder vergleichbaren Bildträgern besteht verstärkt die Gefahr, dass bereits Jugendliche Filme sehen, die erst "ab 18 Jahren" freigegeben sind. Hier reicht daher bereits eine "einfache Jugendgefährdung" aus, damit keine Kennzeichnung ausgesprochen werden darf. Es ist daher möglich, dass ein Film, der im Kino eine Freigabe "ab 18 Jahren" erhalten hat, in der gleichen Version für eine Veröffentlichung auf DVD keine Freigabe erhält.

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Um Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit zu schützen, greifen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes auch im Kino. Hier wird u.a. bindend definiert, wie lange sich Kinder von 0 bis 13 Jahren bei öffentlichen Veranstaltungen bzw. im Kino aufhalten dürfen.

Für Kinder gelten hier laut (§11 Absatz 3 JuSchG) folgende Regelungen:

Kinder unter 6 Jahren dürfen das Kino nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten (Elternteil) besuchen.

Kinder ab 6 Jahren dürfen Filme mit einer Freigabe „FSK 12“ besuchen, wenn sie von ihren Eltern begleitet werden. Eine erziehungsbeauftragte Person reicht hier nicht aus.

Kinder über 6 und unter 14 Jahren dürfen eine Filmvorstellung, die eine ihrem Alter entsprechende Freigabe aufweist, alleine besuchen, wenn die Filmvorstellung vor 20 Uhr beendet ist.

Kinder ab 6 Jahren dürfen das Kino nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten besuchen, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist.

An dieser Stelle möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Als Kinobetreiber ist UCI verpflichtet, seine Aufsichts- und Sorgfaltspflicht in Bezug auf den Jugendschutz konsequent einzuhalten. Bei öffentlichen Veranstaltungen wie einem Kinobesuch entzieht der Gesetzgeber im Interesse des Kindes den Eltern durch den Jugendschutz und die FSK die Verantwortung. Auch wir als Kinobetreiber unterliegen dieser Gesetzgebung und dürfen keine Ausnahmen genehmigen. Bei Verstoß drohen Gewerbetreibenden Bußgelder bis zu 50.000 € und den Verantwortlichen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.