Wer mit seinen Kindern – vielleicht sogar zum ersten Mal – ein Kino besucht, stößt unweigerlich auf einige rechtliche Fragen:
Welche Filme eignen sich für welche Altersstufen? Darf mein Kind mit mir gemeinsam einen Film besuchen, obwohl es noch nicht alt genug ist? Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche abends das Kino besuchen?
Die wichtigsten Regelungen möchten wir euch hier kurz vorstellen:
Was ist das überhaupt – die FSK?
Im Folgenden möchten wir euch kurz erklären, was es mit der FSK auf sich hat und wie sich die FSK-Einstufung eines Films auf euren Familien-Kinobesuch auswirkt.
In Deutschland unterliegen alle Filme (also auch Werbefilme) – ebenso wie DVDs oder Blu-Rays –, die zur öffentlichen Vorführung oder Verbreitung vorgesehen sind, der „Freiwilligen Kontrolle der Filmwirtschaft“, kurz FSK.
Bevor ein Film zur Vorführung freigegeben wird, überprüft ein Gremium aus Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen - wie Kirchenverbänden, Sportverbänden, Lehr- und Kindergartenverbänden - jeden einzelnen Film und teilt ihm eine von fünf Altersfreigaben zu.
Die Freigabe wird auf Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und der Grundsätze der FSK ausgesprochen, die besagen, dass Filme, die „geeignet sind, das körperliche, geistige und seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe zu beeinträchtigen“, nicht für diese Altersgruppe freigegeben werden dürfen. Sie basiert dabei lediglich auf der vermuteten Wirkung und ist ausdrücklich nicht als pädagogische Empfehlung oder ästhetische Bewertung zu verstehen. Hierbei wird grundsätzlich das Wohl der jüngsten Jahrgänge einer Altersgruppe zu beachtet. Ebenso werden nicht nur durchschnittliche, sondern auch gefährdete Kinder und Jugendliche zu berücksichtigt.
Folgende Altersfreigaben werden von der FSK vergeben: